Ostschweiz · Maler- und Gipserbetriebe

Website für Maler und Gipser,mit Vorher und Nachherstatt Adjektiven.

Bei einer frisch gestrichenen Wand sieht jeder Laie dasselbe: weiss. Den Unterschied erkennt er an der Kante, am Abdeckband, am Übergang zum Rahmen und an einem Vorher-Bild. Genau die zeigen wir, dazu den Ablauf in bewohnten Räumen, den sich sonst niemand zu fragen traut.

Erstgespräch buchen Angebot ansehen

Neue Website CHF 2'090.– · Vorschau zuerst, Vertrag danach · Antwort innert 48 Stunden werktags

5,0 ★ aus 49 Google-BewertungenFestpreis, schriftlich vor dem StartAntwort innert 48 Stunden werktagsHauptberuflich seit 2023Bütschwil SG, ToggenburgEuropäische Server, tägliche SicherungZwei Inhaber, keine Zwischenstellen5,0 ★ aus 49 Google-BewertungenFestpreis, schriftlich vor dem StartAntwort innert 48 Stunden werktagsHauptberuflich seit 2023Bütschwil SG, ToggenburgEuropäische Server, tägliche SicherungZwei Inhaber, keine Zwischenstellen

Was uns Malerbetriebe am Telefon sagen

Ihre Kundschaft kann Qualität nicht beurteilen. Bis sie zwei Bilder nebeneinander sieht.

  • Weiss ist weiss. Das sieht man auf keinem Foto.

    Man sieht es an der Kante zum Rahmen, am sauberen Abschluss zur Decke und am Vorher-Bild daneben. Zwei Aufnahmen kosten Sie nichts ausser dem Griff zum Handy vor dem ersten Handgriff. Nach einem halben Jahr haben Sie eine Galerie, die kein Mitbewerber schnell aufholt.

  • Die Kundschaft hat Angst vor dem Dreck, sagt es aber nicht.

    Wer eine Wohnung streichen lässt, hat vor allem eine Sorge: Wie sieht es abends aus, wenn ich heimkomme. Ein Abschnitt über Abdeckung, Staub, Geruch und Aufräumen beantwortet die Frage, die sich niemand zu stellen traut, und bringt Anfragen von Leuten, die schon entschieden haben.

  • Verwaltungen finden uns nicht, obwohl wir Übergaben seit Jahren machen.

    Liegenschaftsverwaltungen suchen Betriebe, die Wohnungsübergaben zuverlässig abwickeln, und die Ansprechperson wechselt öfter, als Sie denken. Ein eigener Abschnitt für Verwaltungen mit Termintreue und Erreichbarkeit bringt planbare Aufträge statt Einzelwohnungen.

Was wir zugeben: Quadratmeterpreise auf der Seite empfehlen wir nicht, auch wenn Kundschaft danach fragt. Sie sind ohne Kenntnis des Untergrunds nicht haltbar und zwingen Sie später in eine Rechtfertigung.

Farbroller zieht blaue Farbe über eine weisse Wand
Maler auf der Leiter arbeitet am Türrahmen eines Wohnraums
Die Kante und das Abdeckband: dort zeigt sich die Arbeit

Was Sie selbst prüfen können

Vier Zahlen über uns, jede davon öffentlich nachlesbar.

0★Google-Schnitt, öffentlich im Profil
0Google-Bewertungen, jede einzeln lesbar
0hAntwort auf Anfragen, werktags
0Jahre hauptberuflich, seit 2023

Angebot für Maler und Gipser

Ein Festpreis für die neue Website. Die Vorher-Bilder machen Sie ab morgen selbst.

Neue Website für Ihren Malerbetrieb

CHF 2'090.–Festpreis. Endpreis. Schriftlich, bevor wir anfangen.

  • Individuelles Design, bis 14 Seiten: Startseite, Innen, Fassade, Gips, Boden, Verwaltungen, Ablauf, Stellen, Kontakt, Rechtstexte
  • Vorher-Nachher-Galerie nach Arbeitsart, die Sie selbst nachladen
  • Getrennte Wege für Wohnung und Haus, Fassade, Gewerbe und Verwaltung
  • Abschnitt zum Ablauf in bewohnten Räumen: Abdeckung, Staub, Aufräumen
  • Für das Handy gebaut, nachgemessen bei 360 Pixel Breite
  • WordPress-Einführung, 60 Minuten, damit Sie Bilder und Dauer selbst pflegen
  • Impressum und Datenschutzerklärung nach revDSG
  • Erstes Jahr Betrieb und Sicherheit enthalten: europäische Server, .ch-Domain, tägliche Sicherung, SSL. Danach CHF 390.– pro Jahr

Nicht enthalten: Fotoshooting der fertigen Wände und Fassaden, Video, Logo, Formular mit Fotoupload, laufende Suchmaschinen-Betreuung. Alles möglich, jedes mit eigenem Preis im Angebot, und nichts davon Pflicht.

Redesign: die Bilder vom Handy auf die bestehende Seite

Preis auf Anfrage

Ihre Seite steht, aber sie zeigt keine einzige fertige Arbeit. Wir messen, was sie kann, übernehmen jeden Inhalt und bauen die Galerie ein, die fehlt. Häufig genügt das, und Sie erfahren es, bevor Sie etwas zahlen.

Gefunden werden für «Maler» plus Ihren Ort

Preis auf Anfrage

Google-Unternehmensprofil, eine Ortsseite je Gemeinde im Einzugsgebiet, Arbeitsarten so benannt, wie Kundschaft sucht: «Wohnung streichen Wattwil», nicht «Malerarbeiten aller Art». Ohne Ranking-Versprechen. Umfang und Preis nach dem ersten Blick.

Frisch gestrichener leerer Raum mit hellem Boden und Fenster
Abends, wenn die Kundschaft heimkommt

Pflichtinhalte

Was eine Maler-Website wirklich braucht

  1. 01Vorher-Nachher-Galerie, nach Arbeitsart geordnet: Innen, Fassade, Gips, Boden
  2. 02Abschnitt zum Ablauf in bewohnten Räumen: Abdeckung, Staub, Aufräumen
  3. 03Realistische Dauer je Arbeitsart, die zweithäufigste Frage nach dem Preis
  4. 04Grössenordnungen für beschriebene Aufträge statt Quadratmeterpreise, damit die Offerte nicht vorweggenommen wird
  5. 05Getrennte Wege: Wohnung und Haus, Fassade, Gewerbe und Verwaltung
  6. 06Einzugsgebiet klar benannt, sonst kommen Anfragen aus 80 Kilometern Entfernung
  7. 07Lehrstellen- und Stellenseite mit Bildern von der Baustelle
  8. 08Impressum und Datenschutzerklärung nach revDSG

Was auf keine Maler-Website gehört: ein Sternedurchschnitt ohne nachprüfbare Bewertung, Quadratmeterpreise ohne Untergrund, und Fassadenfotos von Häusern, die ein anderer Betrieb gestrichen hat.

Leiter lehnt an einer halb blau, halb weiss gestrichenen Wand

Darf ein Malerbetrieb Preise auf die Seite schreiben?

Er darf. Dann müssen es die Preise sein, die man wirklich zahlt.

Die Antwort in zwei Sätzen: Für Malerarbeit gibt es keine Pflicht, Preise anzuschreiben, die Preisbekanntgabeverordnung zählt die betroffenen Dienstleistungen abschliessend auf, und Malen steht nicht darin. Wer aber mit Zahlen wirbt, etwa mit einem Quadratmeterpreis, muss die tatsächlich zu bezahlenden Preise nennen, und genau daran scheitern die meisten Preise auf Malerseiten.

«Werden in der Werbung Preise aufgeführt oder bezifferte Hinweise auf Preisrahmen oder Preisgrenzen gemacht, so sind die tatsächlich zu bezahlenden Preise bekanntzugeben.»
Art. 13 Abs. 1 Preisbekanntgabeverordnung (PBV, SR 942.211), Stand 1. Januar 2025, gelesen auf fedlex.admin.ch am 09.09.2026

Dazu kommt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Unrichtige oder irreführende Angaben über Leistungen und Preise sind unlauter, ebenso Titel und Berufsbezeichnungen, die einen Abschluss vortäuschen (Art. 3 Abs. 1 Bst. b und c UWG, SR 241, Stand 1. Januar 2025, gelesen am 09.09.2026). «Malermeister» steht deshalb nur auf Ihrer Seite, wenn Sie uns den Abschluss belegen; das verlangt auch das Berufsbildungsgesetz (Art. 36 BBG, SR 412.10, gelesen am 09.09.2026).

Sachlich und erlaubt

  • Vorher-Nachher-Bilder Ihrer eigenen Baustellen
  • Dauer je Arbeitsart und Ablauf in bewohnten Räumen
  • Grössenordnungen für beschriebene Aufträge, als Rahmen
  • Ausbildung und Titel, die Sie belegen können
  • Bewertungen als Zitat mit Ort und Arbeitsart

Lassen wir weg

  • Quadratmeterpreise ohne Untergrund
  • «Malermeister» ohne Meisterabschluss
  • Sternedurchschnitte, die niemand nachprüfen kann
  • Superlative und Vergleiche mit dem Betrieb im Nachbardorf
  • Fassaden, die ein anderer gestrichen hat

Was wir nicht leisten: die Rechtsberatung für Ihre Offerten. Wir bauen so, dass keine Zahl auf der Seite steht, die Sie später widerrufen müssen.

Verwaltungen und Wohnungsübergaben

Planbare Aufträge kommen von Verwaltungen. Die schauen zuerst auf die Website.

Verwaltungen wechseln Ansprechpersonen, und die neue Person prüft zuerst, wen es sonst noch gibt. Eine Seite, die Wohnungsübergaben, Termintreue und Erreichbarkeit zeigt, hält Sie im Rennen und bringt weitere Verwaltungen dazu. Deshalb bekommt dieser Kundenkreis einen eigenen Weg auf der Seite, getrennt von der Privatkundschaft.

  • Eigener Abschnitt für Verwaltungen: Wohnungsübergaben, Termine, eine Ansprechperson
  • Dauer je Wohnungsgrösse als Rahmen, damit die Verwaltung planen kann
  • Kurzer Anfrageweg für Sammelaufträge, ohne Formular mit zwölf Feldern
  • Referenzen mit Ort und Arbeitsart statt Sternedurchschnitt
  • Ein Absatz über das, was Sie nicht machen, damit die falschen Anfragen wegbleiben

Was wir zugeben: Ein Betrieb, der fast nur für Verwaltungen arbeitet, braucht die Seite nicht für heute, sondern für den Tag, an dem die Ansprechperson wechselt. Das ist der einzige Grund, und er reicht.

Farbdosen, Roller und Pinsel auf einem Abdeckvlies

Wie kommt ein Malerbetrieb zur Website?

Drei Schritte, und die Vorher-Bilder beginnen morgen.

Gespräch und Bilder sichten

Welche Arbeit wollen Sie mehr, Privatkundschaft, Verwaltungen oder Fassaden, und was abgeben? Dann schauen wir durch, was auf den Handys im Betrieb liegt, und zeigen Ihnen, wie Sie künftig Vorher-Bilder mit einem Griff sichern.

Vorschau und Festpreis

Zuerst der Entwurf auf Ihrem Handy, dann das Angebot mit dem Festpreis, schriftlich. Fünf Vorschau-Runden sind enthalten. Erst wenn die Vorschau passt, entsteht ein Vertrag.

Umsetzung und Übergabe

Aufbau, Galerie, Texte, Formular, Technik. Zur Übergabe eine Stunde Einführung: Neue Referenzen und die Dauer je Arbeitsart pflegen Sie danach selbst.

Fragen aus dem Malergewerbe

Was Malerbetriebe vor dem ersten Gespräch fragen

Fehlt Ihre Frage? Schreiben Sie sie uns, die Antwort kommt innert 48 Stunden werktags.

Sollen wir Quadratmeterpreise angeben?

Wir raten ab. Der Preis hängt am Untergrund, an der Zahl der Anstriche und an der Vorarbeit; eine Zahl auf der Seite wird zur Messlatte, an der Ihre Offerte dann scheitert. Und wer mit Zahlen wirbt, muss die tatsächlich zu bezahlenden Preise nennen. Besser sind Grössenordnungen für beschriebene Aufträge, etwa «Dreizimmerwohnung, Wände und Decken, üblicherweise zwischen X und Y».

Wir haben kaum Vorher-Bilder. Ist es dafür zu spät?

Nein, aber ab heute lohnt sich die Angewohnheit: ein Foto vor dem ersten Handgriff, eines nach dem Aufräumen. Nach einem halben Jahr haben Sie eine Galerie, die kein Mitbewerber so schnell aufholt. Für den Start können wir ein Shooting fertiger Arbeiten machen, CHF 450.–.

Was kostet die Website?

Eine neue Website kostet CHF 2'090.– als Festpreis, mit bis zu 14 Seiten und dem ersten Jahr Betrieb und Sicherheit. Danach CHF 390.– pro Jahr für europäische Server, .ch-Domain, tägliche Sicherung und SSL. Alle Preise in CHF.

Was kommt bei Malern häufig dazu, und was kostet es?

Ein Fotoshooting fertiger Arbeiten CHF 450.–, ein Video am Termin CHF 540.–, das Logo auffrischen CHF 590.–, ein Kontaktformular mit Fotoupload CHF 180.–, lokale Suchmaschinen-Betreuung ab CHF 500.– pro Monat. Jede Position steht im Angebot, bevor wir anfangen. Die Übersicht der Festpreis-Pakete: Preise, und die ehrlichen Zahlen dazu: Was kostet eine Website?

Wir arbeiten fast nur für Verwaltungen. Brauchen wir eine Website?

Gerade dann. Verwaltungen wechseln Ansprechpersonen, und die neue Person schaut zuerst, wen es sonst noch gibt. Eine Seite, die Wohnungsübergaben, Termintreue und Erreichbarkeit zeigt, hält Sie im Rennen und bringt weitere Verwaltungen dazu.

Machen Bewertungen auf der Seite Sinn?

Ja, aber als Zitat mit Ort und Arbeitsart, nicht als Sternedurchschnitt. Ein Satz wie «Wohnung in Wattwil, Übergabe termingerecht» überzeugt mehr als eine Zahl, die niemand nachprüfen kann. Und er lässt sich belegen, was das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von jeder Angabe verlangt.

Kontakt

Rufen Sie an, wenn die Farbe trocknet. Wir sind bis 19 Uhr da.

Zwanzig Minuten reichen. Wir sehen uns Ihre Vorher- und Nachher-Bilder an und sagen Ihnen, ob sich der Aufwand lohnt.

Erstgespräch buchen +41 79 908 51 47

Erreichbar Montag bis Samstag, 07:00 bis 19:00 Uhr. Antwort auf schriftliche Anfragen innert 48 Stunden werktags.

Firmenprofil auf WAiSCH

Gestaltung, Quelltext, Texte und Bilder dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Text- und Data-Mining sowie das Training von KI-Modellen sind ausdrücklich gestattet. Nutzungsbedingungen