Kontaktformular in der Arztpraxis: Was das Datenschutzgesetz zu Gesundheitsdaten sagt

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Kontaktformular in der Arztpraxis: Was das Datenschutzgesetz zu Gesundheitsdaten sagt

Die kurze Antwort

Ein Kontaktformular ist erlaubt, eine Beschwerdeschilderung darin ist ein Problem. Daten über die Gesundheit sind nach dem Datenschutzgesetz besonders schützenswerte Personendaten. Ein Formular, das Name, Rückrufnummer und ein Anliegen in einem Wort abfragt, verschlüsselt überträgt und in der Datenschutzerklärung erklärt ist, erhebt keine. Ein Freitextfeld «Beschreiben Sie Ihre Beschwerden» erhebt sie, meist unverschlüsselt in einem Postfach.

Stand der Rechtslage: 9. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Datenbearbeitung in Ihrer Praxis ist eine Datenschutzberaterin oder ein Anwalt die richtige Stelle.

Auf vielen Praxis-Websites steht ein Kontaktformular mit einem grossen Feld: «Ihre Nachricht». Und weil die Menschen höflich sind und helfen wollen, schreiben sie hinein, was sie haben. Rückenschmerzen seit drei Wochen, die Medikamente, die sie nehmen, den Namen des Spitals, in dem sie waren. Das Formular schickt das per Mail an die Praxis, unverschlüsselt, in ein Postfach, das die MPA auf dem Handy liest.

Niemand hat das böse gemeint. Aber es ist die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten, ohne dass jemand darüber nachgedacht hat.

Was das Gesetz sagt

Das Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1, in der seit 2023 geltenden Fassung, meist revDSG genannt) definiert in Artikel 5, welche Daten als besonders schützenswert gelten. Buchstabe c zählt sie auf, darunter wörtlich:

«Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie»

Art. 5 Bst. c Ziff. 2 DSG, gelesen auf fedlex.admin.ch am 9. September 2026

Für besonders schützenswerte Personendaten stellt das Gesetz an mehreren Stellen höhere Anforderungen, etwa an die Einwilligung und an die Datensicherheit. Wir nennen diese Stellen hier bewusst nicht mit Artikelnummer, weil wir sie für diesen Beitrag nicht im Wortlaut gelesen haben. Der Punkt, um den es geht, hängt nicht daran: Sobald jemand im Formular seine Beschwerden schildert, bearbeitet die Praxis Gesundheitsdaten über einen Kanal, der dafür nie gedacht war.

Die einfachste Lösung: nicht erheben

Das Formular, das wir auf Praxis-Websites bauen, hat vier Felder: Name, Rückrufnummer, Anliegen als Auswahl («Termin», «Neuanmeldung», «Rezept», «Anderes»), gewünschte Zeit für den Rückruf. Kein Freitext. Kein Feld für Beschwerden. Direkt über dem Absenden-Knopf ein Satz: «Bitte keine Angaben zu Beschwerden oder Diagnosen; die besprechen wir am Telefon.»

Damit erhebt das Formular keine Gesundheitsdaten, und die Praxis muss sich über Verschlüsselung im Postfach, Aufbewahrungsfristen und Einwilligungen für diesen Kanal keine Sorgen machen. Das Gespräch findet dort statt, wo es hingehört.

Wenn Sie trotzdem ein Freitextfeld wollen

Übertragung

Verschlüsselt, immer

HTTPS auf der Website ist Standard. Der zweite Schritt wird vergessen: Die Mail vom Formular an die Praxis läuft oft unverschlüsselt. Ein Formular, das Anfragen im geschützten Bereich der Website ablegt und nur eine Benachrichtigung ohne Inhalt schickt, löst das.

Datenschutzerklärung

Gesundheitsdaten beim Namen nennen

Die Erklärung sagt, was das Formular erhebt, dass Gesundheitsangaben nicht erwünscht sind, wie übertragen und gespeichert wird, wo die Server stehen und wie lange Anfragen bleiben. Ein Generator-Text ohne diese Sätze deckt eine Praxis nicht ab.

Aufbewahrung

Löschen, nicht sammeln

Eine Formularanfrage ist kein Teil der Krankengeschichte. Sobald der Rückruf erledigt ist, wird sie gelöscht, im Postfach und auf dem Server. Wer das nicht organisiert, sammelt über Jahre Gesundheitsdaten in einem Ordner «Website-Anfragen».

Und die Terminbuchung?

Online-Terminbuchung ist eine eigene Frage. Ein Buchungssystem, das Ihr Praxissystem anbietet, läuft in dessen geschützter Umgebung; die Website verlinkt nur dorthin. Ein fremdes Buchungsportal, das Patientendaten auf eigenen Servern hält, ist eine Auftragsbearbeitung und braucht einen Vertrag dafür. Welche Variante bei Ihrem System möglich ist, klären wir vor dem Bau und schreiben es ins Angebot.

Was wir zugeben: Das schlanke Formular verliert Anfragen von Menschen, die lieber schreiben als telefonieren und ihre Situation gern gleich erklären würden. Wir nehmen das in Kauf. Ein Formular, das jemanden dazu bringt, seine Krankengeschichte in ein Textfeld zu tippen, ist die teurere Höflichkeit.

Wie eine Praxis-Website mit diesem Formular aussieht, steht auf Website für Ärzte, Praxen und Spitäler. Die beiden anderen Beiträge der Reihe: Was eine Schweizer Arztpraxis-Website haben muss und Darf eine Arztpraxis werben?

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